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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Schönbrunn im Steigerwald an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Schönbrunn im Steigerwald

Meldeamt Schönbrunn im Steigerwald - Meldebescheinigung

Schönbrunn im Steigerwald (amtlich Schönbrunn i.Steigerwald) ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach.
Landkreis Bamberg (Oberfranken) (Bayern)
Einwohner in Schönbrunn im Steigerwald ca. 1877
Schönbrunn im Steigerwald PLZ 96185 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 09546, 09549, 09554
Adresse der Gemeinde: Zettmannsdorfer Str. 16, 96185 Schönbrunn i.Steigerwald
Website: https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald

FAQ

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Schönbrunn im Steigerwald, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeine Schönbrunn im Steigerwald liegt im nördlichen Teil des Landkreises Schweinfurt in Bayern, Deutschland.

2. Die Gemeine Schönbrunn ist ein rund 9 km² großes Gebiet mit insgesamt 5 Ortsteilen: Schönbrunn, Kleinlosnitz, Neudorf, Lauter und Seburg.

3. Der Name der Gemeinde kommt aus dem mittelhochdeutschen Wort "schonebrunnen" und bedeutet übersetzt soviel wie "schöner Brunnen".

4. Die Geschichte der Gemeine Schönbrunn reicht bis in das 12. Jahrhundert zurück, als es als erstes urkundlich als Pfarrei erwähnt wurde.

5. Seit 2003 gehört die Gemeinde zur Verwaltungsgemeinschaft Putzelbach-Sch